Mittwoch, der 27. August 2008, 19:42 Uhr von
Schulz
Immer wieder erreichen uns E-Mails mit arbeitswilligen Interessenten, die für sich ein neues Geschäftsmodell entwickelt haben: Die Kugelschreiber Montage! Ich würde sogar soweit gehen, dass ich hier einen neuen Trend entdecken kann: “Auf in ein neues Leben – Kugelschreiber wollen montiert sein!”
So eine Mail liest sich in etwa so:
“Mache gegen guter Bezahlung Heimarbeit,Kugelschreibermontage e.t.c”
Ich frage mich welcher Trend als nächstes ansteht? Vielleicht Weihnachtskugel-Baum-Anhängen oder Luftballon-Dehn-Testen…
Bin gespannt auf Eure Erfahrungen…
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Montag, der 25. August 2008, 17:05 Uhr von
Schulz
Die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) hat es in sich. Es sollen seit dem 1. Januar 2008 alle Speichermedien vergütungspflichtig sein. Dies trifft auch die beliebten Werbeartikel wie USB-Sticks, MP3-Player und MP4-Player.
Leider herrscht bis heute keine Klarheit über die Höhe der Abgabe, da die auf Drängen der Industrie von der Seite der GEMA auf das Recht der Gebührenfestsetzung verzichtet wurde. Bis zum Mai diesen Jahres hatte man Zeit sich unterneinander zu einigen. Diese Frist ist leider fruchtlos verstrichen, so dass der Vorgang jetzt bei der Schiedsstelle des Deutschen Patentamtes liegt. Ein Ende ist hier nicht abzusehen.
Aufgrund dieser unklaren Rechtslage müssen Unternehmen reagieren. Ursprünglich war von Seite der GEMA 1 Euro pro Gigabyte als Abgabe angedacht. Nach Auskunft der GEMA gibt es jedoch zur Zeit keine verbindlichen Vergütungssätze.
Wir werden Sie an dieser Stelle zu der weiteren Entwicklung auf dem Laufenden halten.
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Montag, der 25. August 2008, 16:36 Uhr von
Schulz
Luftballons sind nicht nur bei Kindern beliebt, sondern auch einer der meisteingesetzten Werbeartikel. Egal, ob auf Strassenfesten, bei Jubiläen, auf großen Veranstaltungen oder Produkt-Launches, mit Logos bedruckte Ballons haben ihren festen Platz.
Nun gibt es voraussichtlich ab September 2009 eine neue Verordnung: Jede Luftballonverpackung muss mit dem Hinweis versehen werden, der das Aufpumpen des Ballons mit einer Pumpe empfiehlt. Hintergrund ist die 16. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung. Es sind die Nitrosamine, die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein.
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